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Elektro-Ausstattungswerte geben Bauherren Rechtssicherheit

Auch im Neubau kann es unangenehme Überraschungen geben:

Bei einem Großteil der neuen Einfamilienhäuser fehlt es an Steckdosen, Beleuchtungsauslässen oder Vorrichtungen für Kommunikationsanlagen und Sicherheitselemente wie Rauchmelder oder Alarmanlagen.
Oft fehlen auch Steckdosen gerade in den Räumen, in denen sie gebraucht würden. Schnelle Abhilfe schafft hier zwar der Griff zu Steckerleisten und Verlängerungen - die meisten Bewohner sind sich jedoch nicht bewusst, dass deren Einsatz auch Gefahren mit sich bringen kann:
Besitzt ein Haus nicht genügend Stromkreise, wird auf diese Weise die Elektroinstallation dauerhaft überlastet und die Brandgefahr steigt erheblich.
Eine ausreichende Ausstattung mit Stromkreisen ist aber nicht nur ein entscheidendes Sicherheitsmerkmal jeder elektrischen Anlage:
Sie sichert gleichzeitig den Wohnkomfort und auf längere Sicht auch den Wert der Immobilie. Eine gute Planung ist also bares Geld wert.
Bauherren und Renovierer, die bei den Ausstattungswerten der Elektroanlage auf der sicheren Seite sein möchten, sollten frühzeitig Kontakt mit einem Elektrofachbetrieb aufnehmen, um ihre individuellen Anforderungen an Komfort und die Wohnraumnutzung zu besprechen.
"Es empfiehlt sich, den Ausstattungswert der Elektroanlage gleich nach der geltenden RAL-Richtlinie festzulegen," so Dipl.-Ing. Klaus Jung vom Fachverband Energie-Marketing und -Anwendung (HEA).
Diese Norm legt Gütekriterien für eine Mindest- oder Standardausstattung sowie für die Komfortausstattung fest. Angebote von Bauträgern und Handwerksbetrieben werden so transparent und vergleichbar.
"Am besten schreibt man die RAL Ausstattungswerte gleich im Bauwerksvertrag, der Bauleistungsbeschreibung oder der Bestellung fest. Nur dann sind Sie rechtsverbindlich," rät Jung. Nach Berechnungen der HEA kann durch die Wärmerückgewinnung dieser Geräte in einem typischen Einfamilienhaus Heizenergie gespart werden, die drei- bis vierhundert Litern Heizöl entspricht.

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