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Planung von Brandmeldeanlagen

Wir Planen Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

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Brandmeldeanlagen und Schutzkonzept

Das Schutzkonzept einer Brandmeldeanlage bildet quasi das Fundament der Planung des anlagentechnischen Brandschutzes. Obwohl in der DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb seit 2003 die Erstellung eines Brandmeldekonzeptes als Voraussetzung für die Planung verbindlich vorgegegben ist, wird dieser an sich recht einfache Schritt in der Praxis immer wieder übersprungen, was regelmäßig zu Problemen beim Betrieb und bei der Abnahme der Brandmeldeanlagen führt.

Viele Fachplaner berufen sich darauf, dass der Nachweis zum baulichen Brandschutz bereits alle erforderlichen Angaben enthält. Das entspricht aber nur in seltenen Fällen der Realität. Brandschutznachweise legen üblicherweise nur fest, ob eine Brandmeldeanlage installiert werden soll, und äußern sich vielleicht noch zum Überwachungsumfang und zu notwendigen Steuerfunktionen. Im Brandmeldekonzept müssen aber auch die speziellen Anforderungen des Betreibers, die besonderen betrieblichen Umgebungsbedingungen und eventuelle Anforderungen des Gebäudeversicherers berücksichtigt werden.

Das Brandmeldekonzept muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum Objekt, zum Bauherrn und zum Betreiber
  • Schutzziele
  • Umfang der automatischen Überwachung
  • Maßnahmen zur Falschalarmvermeidung
  • Art der Fernalarmierung
  • Art der internen Alarmierung
  • Steuerfunktionen
  • Alarmorganisation
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Anforderungen an Wartung, Instandsetzung und erforderliche Prüfungen

Planung

Eine Planung der Brandmeldeanlage umfasst im Wesentlichen die Festlegung der zu überwachenden Schutzziele, die Auswahl und Platzierung der erforderlichen Signalgeber und Melder, die Bildung von Meldergruppen und Meldebereichen, die Auswahl der Anlagentopologie, die Festlegung der Standorte für die Zentrale(n) und die Feuerwehrperipherie, die Beschreibung der Anforderungen an den Funktionserhalt ( je nach Anlagen Typ nicht notwendig ) im Brandfall und die Erstellung einer Matrix für die Brandfallsteuerungen.

Überwachungsumfang

Der Schutzbereich umfasst Teile des Gebäudes, die mit automatischen Brandmeldern überwacht werden. Der Überwachungsumfang ergibt sich entweder bereits aus dem Brandschutzkonzept oder aus dem Konzept der Brandmeldeanlage. Über die Anforderungen der Baugenehmigung steht es dem Betreiber selbstverständlich frei, weitere Bereiche  und Räume in die Überwachung einzubeziehen. Die DIN 14675 unterscheidet hinsichtlich des Überwachungsumfanges vier Kategorien.

Kategorie 1: Vollschutz
In der Kategorie 1 werden alle Bereiche und Räume des Gebäudes mit automatischen Brandmeldern überwacht. Hierzu gehören auch Zwischendecken und Zwischenböden, Kanäle und Schächte sowie Be- und Entlüftungsanlagen. Von der Überwachung ausgenommen werden Räume mit nur geringen Brandlasten. Hierzu zählen Wasch-und Toilettenräume, in denen keine brennbaren Vorräte gelagert werden, nicht zugängliche Kabelkanäle und Kabelschächte mit feuerbeständiger Abtrennung, Laderampen im Freien, Räume mit automatischen Feuerlöschanlagen, deren Auslösung an die BMA gemeldet wird sowie Zwischendecken und Zwischenböden, wenn festgelegte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wasserlöschanlagen (Sprinkler) lösen erst bei hohen Temperaturen aus und können Brände in der Entstehungsphase nicht erkennen. Deshalb wird trotz der normativ zulässigen Ausnahme für gesprinklerte Bereiche mit einer erhöhten Personengefährdung (z.B. In Verkaufs- oder Versammlungsstätten) häufig eine zusätzliche Überwachung mit Rauchmeldern gefordert.

Kategorie 2: Teilschutz
Die Kategorie 2 (Teilschutz) kommt dann zum Einsatz, wenn die Gefährdung nur in bestimmten Bereichen des Objektes besteht. Die Trennung zwischen den überwachten und den nicht überwachten Bereichen muss mindestens aus einer feuerbeständigen Wand oder einer feuerbeständigen Decke bestehen. Innerhalb des überwachten Bereiches erfolgt die Projektierung wie in der Kategorie 1.

Kategorie 3: Schutz der Fluchtwege
Die Kategorie 3 bietet das niedrigste Sicherheitsniveau und stellt die geringsten Anforderungen. Die Überwachung mit automatischen Meldern beschränkt sich hier auf die Treppenräume und Flure sowie auf Räume, die an die Fluchtwege angrenzen und in denen ein Entstehungsbrand von anwesenden Personen nicht rechtzeitig erkannt wird. Hierzu zählen Archive, Lager und Technikräume. Die Einbeziehung weiterer Räume ist selbstverständlich zulässig.

Kategorie 4: Einrichtungsschutz
Die Kategorie 4 – der Einrichtungsschutz – geht über die Basisschutzziele des baulichen Brandschutzes hinaus und umfasst den Schutz von hochwertigen Gütern oder technischen Anlagen mit hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit. Die Brandmelder werden dabei innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der zu schützenden Objekte platziert. So können beispielsweise in Rechenzentren Entstehungsbrände innerhalb eines EDV-Schrankes sehr früh erkannt und eine weitere Ausbreitung durch die einfache Abschaltung der überhitzten Komponente verhindert werden. Der Einrichtungsschutz wird immer zusammen mit der Raumüberwachung nach Kategorie 1, 2 oder 3 angewandt.

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